Rechtsprechung
   LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5822
LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97 (https://dejure.org/1997,5822)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.11.1997 - 16 Sa 103/97 (https://dejure.org/1997,5822)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. November 1997 - 16 Sa 103/97 (https://dejure.org/1997,5822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich des BAT; Versetzung des Arbeitnehmers; Einsatz im Beitrittsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des räumlichen Bezuges zum Beitrittsgebiet bei dauerhafter Entsendung des Arbeitnehmers in den Westen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Sie wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und macht im Wesentlichen geltend, die rechtliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin entspreche der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere dem Urteil vom 23. Februar 1995 ( 6 AZR 667/94) und dem "Feuerwehrurteil" vom 26. Oktober 1995 ( 6 AZR 125/95).

    Sollten die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 6. Oktober 1994 (- 6 AZR 324/95 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O ), vom 23. Februar 1995 ( 6 AZR 329/94 und 667/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang. Bundespost) und vom 26. Oktober 1995 ( 6 AZR 125/95, "Feuerwehrurteil") so zu verstehen sein, dass der räumliche Bezug nur bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen öffentlichen Arbeitgeber (oder gar niemals) verloren geht, würde sich die Kammer nicht in der Lage sehen, sich dem anzuschließen.

    Auch die Beklagte hat dies, vor Bekanntwerden des so genannten Feuerwehrurteils vom 26. Oktober 1995 (6 AZR 125/95), ersichtlich nicht getan.

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 329/94

    TV Ang-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des 6. Senats des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet, wenn der ursprüngliche, auf Dauer angelegte Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet liegt und wenn der dadurch hergestellte räumliche Bezug zum Beitrittsgebiet gegenwärtig noch vorhanden ist (vgl. etwa - 6 AZR 588/93 - vom 24.2.1994, BB 1994, 1785 ; - 6 AZR 329/94 - vom 23.2.1995).

    Sollten die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 6. Oktober 1994 (- 6 AZR 324/95 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O ), vom 23. Februar 1995 ( 6 AZR 329/94 und 667/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang. Bundespost) und vom 26. Oktober 1995 ( 6 AZR 125/95, "Feuerwehrurteil") so zu verstehen sein, dass der räumliche Bezug nur bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen öffentlichen Arbeitgeber (oder gar niemals) verloren geht, würde sich die Kammer nicht in der Lage sehen, sich dem anzuschließen.

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Sollten die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 6. Oktober 1994 (- 6 AZR 324/95 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O ), vom 23. Februar 1995 ( 6 AZR 329/94 und 667/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang. Bundespost) und vom 26. Oktober 1995 ( 6 AZR 125/95, "Feuerwehrurteil") so zu verstehen sein, dass der räumliche Bezug nur bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages mit einem anderen öffentlichen Arbeitgeber (oder gar niemals) verloren geht, würde sich die Kammer nicht in der Lage sehen, sich dem anzuschließen.
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Sie wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und macht im Wesentlichen geltend, die rechtliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin entspreche der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere dem Urteil vom 23. Februar 1995 ( 6 AZR 667/94) und dem "Feuerwehrurteil" vom 26. Oktober 1995 ( 6 AZR 125/95).
  • ArbG Berlin, 21.08.1997 - 19 Ca 48738/96

    Gleichbehandlung; Abgrenzung BAT/BAT-O; Bezugnahme auf Tarifvertrag (BAT)

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Eine Tariflücke liegt insoweit nach Auffassung der Kammer nicht vor (a.A. ArbG Berlin im Urteil vom 21.8.1997 - 19 Ca 48738/96 -, sowie Clemens/Scheuring u.a., aaO., vorletzter Absatz).
  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Wenn schon bei einer "normalen" Verschmelzung zweier bisher selbständiger Unternehmen die Weitergewährung unterschiedlicher Sozialleistungen nicht gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt (vgl. dazu BAG, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung), muss dies erst recht in der historisch einmaligen Situation gelten, in der sich die öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland am 3. Oktober 1990 und in der Zeit danach befunden haben und befinden.
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 768/95

    Tarifgeltung: BAT oder BAT-O

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Anders wäre eine Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Westen in den Osten auch politisch nicht durchsetzbar gewesen (so auch ArbG Berlin vom 19.2.1997 - 94 Ca 38995/95 - mit ausführlicher und BAG vom 30.1.1997 - 6 AZR 768/95 -, S. 9 f., mit kurzer Begründung).
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des 6. Senats des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet, wenn der ursprüngliche, auf Dauer angelegte Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet liegt und wenn der dadurch hergestellte räumliche Bezug zum Beitrittsgebiet gegenwärtig noch vorhanden ist (vgl. etwa - 6 AZR 588/93 - vom 24.2.1994, BB 1994, 1785 ; - 6 AZR 329/94 - vom 23.2.1995).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 24/98

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. November 1997 - 16 Sa 103/97 - aufgehoben.
  • LAG Berlin, 19.11.1998 - 7 Sa 53/98

    Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT)-Ost; Anwendung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin, 23.07.1998 - 16 Sa 146/97

    Verlust des Bezugs des Arbeitsverhältnisses zum Beitrittsgebiet (Tarifgebiet Ost)

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht